BGH Urteil
Mieter kann Beseitigung Brandschaden verlangen
Mit Urteil vom 19.11.2014 (Az. VIII ZR 191/13) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Mieter, der einen Brand in der von ihm gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen kann, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter anteilig getragen hat.
Der Vermieter sei verpflichtet, auf diese Versicherung zurückzugreifen, den Schaden zu beseitigen und gegenüber dem Mieter auf Schadensersatz zu verzichten. Denn der Mieter könne in diesem Fall erwarten, dass ihm seine Aufwendungen für die Wohngebäudeversicherungen im Schadensfall zu Gute kommen.
Das Argument des Vermieters, dies führe zu einem Ansteigen der Versicherungskosten für den Gesamtbestand der Mietwohnungen ist insoweit nicht zu berücksichtigen. Auch der Versicherer könne wegen eines stillschweigenden Regressverzichts nicht auf den Mieter zurückgreifen.